ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
PREISE UND LEISTUNGEN
Geschäftsgrundlage sind unsere jeweils gültigen Angebote.
RECHNUNGSLEGUNG UND FÄLLIGKEIT
Fakturierte Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig. Spesen und Barauslagen (insbesondere bei firmeninternen Veranstaltungen) stellen wir nach Anfall in Rechnung. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Mahn- und Inkassospesen sowie bankübliche Zinsen. BeiÜberweisungen aus dem Ausland gehen Spesen zu Lasten des Rechnungsempfängers.
STORNOS UND VERSCHIEBUNGEN
Bis 8 Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir für Stornos 25 %, 8 bis 2 Wochen vorher 50 %, 2 Wochen bis 8 Tage vorher 75 %, danach 100 % der Seminargebühr (Honorare plus etwaige bereits verausgabte oder vereinbarte Barauslagen und Spesen). Bei Verschiebungen verrechnen wir die uns daraus resultierenden Mehrkosten.
REISE- UND AUFENTHALTSSPESEN
Die Kundin/Der Kunde übernimmt die Kosten:
. für die An- und Abreise in Form eines pauschalierten km-Geldes in der Höhe von € 0,50/km (plus € 0,06/km pro mitfahrender/m Trainer*in),
. für die Unterkunft und
. für die Verpflegung der Trainer*innen
Der Materialtransport ist damit bereits abgegolten. Die Distanz des Km-Geldes wird jeweils vom Firmenstandort der Locomotion Consulting GmbH (Schloss Puchenau, Karl-Leitl-Strasse 1, 4048 Puchenau) bis zum Seminarort und retour gerechnet (objektive Berechnung via googlemaps).
Das Km-Geld wird mit einer Mindestsumme von € 25,- pro Trainer*in und Seminartag festgelegt (€ 28,- für 2 Trainer/innen in einem Fahrzeug), unabhängig von Übernachtungen. Die Wahl des Verkehrsmittels steht unseren Trainer*innen frei, wobei wir im Interesse unserer Kund*innen auf stressfreies Reisen und auf möglichst ökonomische Transportmittel Wert legen.
Wenn die An- und Abreise insgesamt länger als 7 Stunden dauert, wird ein halber Tagsatz für die Reisezeit verrechnet.
COPYRIGHT
Die im Zuge unserer Ausbildungen von uns beigestellten Unterlagen sind geistiges Eigentum der LOCOMOTION CONSULTING GMBH und stehen ausschließlich jenen Personen zur persönlichen Verfügung, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Die darüber hinausgehende – auch unternehmensinterne – Verbreitung und Nutzung dieses Materials ist an unsere schriftliche Genehmigung gebunden.
VERÖFFENTLICHUNG
LOCOMOTION ist berechtigt, Bild- und Tonaufzeichnungen zu machen und diese zu veröffentlichen, soweit diese den Trainingsteilnehmer*innen nicht schaden können. Die Trainingsteilnehmer *innensind damit einverstanden, und haben keinerlei Ansprüche auf etwaige Tantiemen.
GEHEIMHALTUNG
Wir verpflichten uns, alle mit der Durchführung des Auftrags bekannt werdenden Vorgänge vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit erstreckt sich auf alle in unserem und für unser Unternehmen Tätigen. Dies gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt oder leicht zugänglich sind.
SONSTIGES
Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fachgruppe für Unternehmensberatung der Wirtschaftskammer Österreich. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Linz als Gerichtsstand vereinbart. Mit Annahme unseres Angebotes erklärt sich die Kundin/der Kunde mit diesen Bedingungen voll einverstanden, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 20%).